Energie-sparen-und-mehr!
Die Energieeinspar-Verordnung (EnEV) gilt seit Oktober 2007. Wer eine Immobilie vermietet
oder verkauft, die vor 1966 erbaut wurde, muss einen Energieausweis vorlegen.
Der Energieausweis soll Einsparpotentiale aufzeigen und für Mieter und Käufer den Energiebedarf
vergleichbar machen. Deshalb sind im Energieausweis auch die verschiedenen Energiestandards
als Orientierungshilfe aufgeführt.
Auch um Mittel aus staatlichen Förderprogrammen zu erhalten, ist der Ausweis erforderlich.
Unser Angebot:
- ein umfangreiches Sortiment für die Gebäudesanierung,
- kostenlose Energie-/Modernisierungsberatung,
- Ausstellung des Energieausweises durch einen Architekten
sowie Thermographie-Erstellung (Feststellung der Energieverluste per Kamera)
